Dorfordnungen in Schleswig – Von Bhoden, Dwäßhüsern, Dörnsen un Vüerfacke

Ock schall nemandtt bruwen in Bhoden edder Dwäßhüsern …

Idtt schall ock nemandt syn Füerfack mit Korne edder Stro beleggen, by Bröke des Bleckes högsten Gerechticheit. Unde schall de 2 Vacke negest der Dörnßen syn unde dichte belehmet hebben, darnevenst schall ock nemandt sinen Dörntzenböhn gantz unde gahr mit Stro beleggen, sundern 4 Vöthe von dem Vüerfake frylathen.

Eigentlich ist der Historiker ja schon froh, wenn er neben englischen auch französische und lateinische Texte versteht. Im Schleswig und Holstein der Frühen Neuzeit muss er sich auch noch mit Niederdeutsch herumschlagen. Das kann ja wohl für einen in Norddeutschland Aufgewachsenen nicht allzu schwer sein. Oder?
Richtig. Die Buden und Querhäuser verstehe ich nach ein bisschen Überlegen, die Feuerfache nach längerem: Fach, Gefach, Fachwerkhaus. Oder? Aber bei Dörns muss ich schon nachschlagen, um auf die beheizbare Stube zu kommen. So weit so gut! Aber wie mache ich mir eine Anschauung von diesen Begriffen? Welche häuslichen Lebensformen in einer Dorfgemeinschaft verbergen sich in der frühen Neuzeit hinter diesen Wörtern?
Die für Schleswig-Holstein hochinteressanten Quellen finden wir bei

Rheinheimer, Martin: Die Dorfordnungen im Herzogtum Schleswig, Dorf und Obrigkeit in der Frühen Neuzeit, 2 Bde. (Einführung und Edition) in der Reihe Quellen und Forschungen zur Agrargeschichte, hrsg. von Peter Blickle und David Sabean, Band 46/1-2, Stuttgart 1999.

Das ist das Gute an unserem digitalen Zeitalter, dass man mit seinen Problemen nicht allein gelassen wird. Diesmal haben mir Heinz und Kornelia aus der FamNord-Liste geholfen, das niederdeutsche Zweiständer-Fachhallenhaus zu verstehen. Denn diesen Haustyp muss man vor Augen haben, wenn man sich eine Vorstellung davon machen will, wo denn nun die Dörns lag und ebenso, wo man sich das Vuerfack/Feurfach vorstellen muss.
Heinz schickte mir neben ausführlichen Erklärungen einen wichtigen Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Fachhallenhaus
Kornelia hatte sich schon 2004 ausführlich mit dem Thema des niedersächsischen Bauernhauses befasst:

AMF-Zeitschrift, 4. Heft 2005, einen hochinteressanten Aufsatz veröffentlicht, nämlich “Eine Mecklenburgische Hofanlage im 18. Jahrhundert am Beispiel der Hufe 7 in Alt Meteln

Als AMF-MItglied brauchte ich nur noch in das Regal neben mir zu langen.
So wurde schnell klar, dass der Raum im zweiten Ständergebinde des Fachhallenhauses die Feuerstelle aufnahm. Hier war es wegen des drohenden Funkenflugs der offenen Herdstelle verboten, auf den darüber liegenden Bohlen Korn und Stroh zu lagern. Und wenn der Besitzer das ignorierte? Ja, dann musste im Brandfall jeder Hausbesitzer mit vorgeschriebenem Vuerhake, Ledderspän un lange Ledder (Feuerhaken, Ledereimer und langer Leiter) anrücken und sich an der Brandbekämpfung beteiligen oder es wurden – im günstigeren Falle – spätestens bei der jährlichen Begehung zur Besichtigung und Überprüfung der dörflichen Feuerstätten, die Strafen für ein solch gefährliches Vergehen festgelegt.
Die bestanden wieder aus Flüssigem, nämlich zwischen ein bis drei Tonnen Bieres, zu leisten an die Gemeinde. – Das konnte ja im wahrsten Sinne des Wortes heiter werden!
Ein kleiner Aufzatz zu diesen Themen ist in Arbeit. Entwurf